Allgemeine Geschäftsbedingungen der SES – Sandmann Ersatzteil Service e.K., Hagen
§ 1 Allgemeines
(1)
Allen unseren Angeboten, Lieferungen, Verkäufen und sonstigen
Leistungen liegen die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen zugrunde.
(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die von den nachstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen abweichen, erkennen wir nicht an; etwas anderes
gilt nur dann, wenn wir den abweichenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
(3)
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und Ihnen als Besteller zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind für uns nur dann
verbindlich, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung
niedergelegt sind.
(4) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 2 Angebot/Angebotsunterlagen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert
in Rechnung gestellt. Andere Vereinbarungen sind nur in schriftlicher
Form gültig.
(2) Unsere Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese unterliegt den jeweils gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Skonti oder weitere Rabatte unterliegen schriftlicher Vereinbarung.
(4)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis entweder abzüglich 2% Skonto innerhalb von 8 Tagen oder
innerhalb von 30 Tagen netto (ohne Abzüge) ab Rechnungsdatum fällig. Bei
Zahlungsverzug gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
(5)
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den
eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr
als 5 % des vereinbarten Preises, so haben Sie als Besteller ein
Kündigungs- oder Rücktrittsrecht.
§ 4 Lieferzeit und Lieferkonditionen
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2)
Wird der Liefertermin aufgrund höherer Gewalt überschritten, können
keine Schadenersatzansprüche gegen die SES - Sandmann Ersatzteil Service
e.K. geltend gemacht werden.
(3) Schadenersatzansprüche setzen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit voraus.
§ 5 Anlieferung/Gefahrübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.
(2)
Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr auf den Besteller über,
sobald die Ware das Lager der Firma SES - Sandmann Ersatzteil Service
e.K. verlassen hat.
(3) Die Lieferung erfolgt gemäß unserer Liefer- und Versandkosten.
§ 6 Weiterverkauf
(1)
Der Besteller verpflichtet sich, die von uns angelieferte Ware in
technisch korrektem und verkehrstechnisch sicherem Zustand an den
Endverbraucher zu übergeben.
§ 7 Gewährleistung/Haftung
(1)
Der Besteller hat uns alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen bzw.
Falschlieferungen binnen zwei Wochen ab der Ablieferung schriftlich
anzuzeigen.
Bei
Nichtkaufleuten besteht die Verpflichtung zur Mängelanzeige binnen zwei
Wochen ab der Ablieferung nur für offensichtliche Mängel.
(2)
Kaufleute können Mängelrechte nur geltend machen, wenn sie ihren
Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß
nachgekommen sind. Mängel sind uns schriftlich anzuzeigen.
(3)
Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Nachlieferung
eines neuen mangelfreien Produktes berechtigt.
(4)
Der Anspruch auf Beseitigung des Mangels bzw. Lieferung eines
mangelfreien Produktes entfällt, wenn dies für uns nur mit
unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall besteht für Sie
als Besteller Anspruch auf eine Art der Nacherfüllung, die für uns mit
verhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
(5)
Sie als Besteller können nach Ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder
den Kaufpreis mindern, wenn die Beseitigung des Mangels fehlschlägt oder
die Nachlieferung einer mangelfreien Sache nicht innerhalb angemessener
Frist erfolgt.
(6)
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die bei
Ihnen als Besteller durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße
Behandlung entstehen.
(7)
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(8)
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9)
Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB kann der Besteller der Firma SES -
Sandmann Ersatzteil Service e. K. gegenüber nur geltend machen, wenn er
von einem Endverbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen zu Recht in
Anspruch genommen worden sind. Rückgriffsansprüche gemäß § 478 BGB uns
gegenüber setzen daneben voraus, dass der Besteller seinen Rügepflichten
uns gegenüber ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(10) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(11)
Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrübergang, sofern auf der Auftragsbestätigung oder der Rechnung
nichts anderes vermerkt ist.
(12)
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479
BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung
der mangelhaften Sache.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1)
Die Firma SES – Sandmann Ersatzteil Service e.K. behält sich das
Eigentum der gelieferten Ware bis Erfüllung sämtlicher ihr aus der
Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor.
(2)
Vor Bezahlung der gelieferten Ware ist der Besteller nicht zur
Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
der gelieferten Ware berechtigt.
(3) Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises pfleglich zu behandeln.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Kommen Sie als Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % in Rechnung zu stellen.
§ 10 Gerichtsstand
(1) Hagen ist Gerichtsstand und Erfüllungsort.
§ 11 Sonstiges
(1)
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre
Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.